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Formapsy: Die Plattform für Ihre Fortbildung

Alle Psycholog:innen der FSP unterstehen einer Fortbildungspflicht. Auf Formapsy werden Fortbildungsangebote gesammelt publiziert. Die Plattform steht auch Nicht-Mitgliedern offen.
Femme qui lance son diplôme
Auf Formapsy werden geeignete und von der FSP validierte Fortbildungsangebote in einer Agenda gesammelt publiziert. So haben Sie die Gewissheit, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu wählen. Die Agenda ist kostenlos und für alle zugänglich.

Formapsy – ein Logbuch Ihrer Fortbildungen

Sie können absolvierte Fortbildungen in Ihrem persönlichen Dossier dokumentieren. Mit einem Blick auf die Übersicht können Sie jederzeit den Status der in den letzten drei Jahren absolvierten Bildungseinheiten überprüfen.

Formapsy – ein Zertifizierungstool

Sie können auch ein persönliches Fortbildungszertifikat beantragen, das die Erfüllung der Fortbildungspflicht gegenüber Ihren Klient:innen und Patient:innen, Arbeitgebenden, für Bewerbungen oder, wenn Sie in der Psychotherapie arbeiten, gegenüber dem Kanton bescheinigt.

Preise für die Nutzung von Formapsy
Für Mitglieder der FSP ist die Nutzung der Plattform kostenlos. Für Nichtmitglieder kostet sie CHF 240.– pro Jahr.

Preise für Zertifikatsanträge
Ein Zertifikatsantrag für ausschliesslich bereits von der FSP gelistete Fortbildungsangebote kostet für FSP-Mitglieder CHF 80.–. Ein Zertifikatsantrag mit Fortbildungsangeboten, die nicht in der Online-Agenda aufgeführt sind, kostet CHF 200.–. Für Nichtmitglieder belaufen sich die Kosten auf CHF 500.– respektive CHF 620.– pro Antrag.

Was beinhaltet die Fortbildungspflicht?

Die Fortbildungspflicht beläuft sich allgemein auf 120 Stunden und bei Psychologinnen und Psychologen mit FSP-Fachtitel, eidgenössischem Titel und/oder FSP-Zusatzqualifikation auf 240 Stunden, jeweils verteilt über drei Jahre. Dabei sind mindestens zwei unterschiedliche Fortbildungsformen in ähnlichem Umfang nachzuweisen.

Mehrere Formen sind zulässig, zum Beispiel:

  • Kurse, Seminare, Workshops
  • Kongresse, Kolloquien, Informationstage
  • Intervision
  • Lehrtätigkeit
  • Publikationstätigkeit
  • Studium von Fachliteratur
  • Supervision
  •  Therapeutische Selbsterfahrung
  • Tätigkeit in einem Berufsverband

Von den im Zeitraum von drei Jahren zu leistenden Fortbildungseinheiten müssen mindestens zwei Drittel der Stunden mit Belegen nachgewiesen werden. Die restlichen Stunden sind ebenfalls im Einzelnen aufzuführen.

Antrag auf Befreiung/Reduktion

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich ganz oder teilweise von der Fortbildungspflicht befreien zu lassen. Informationen dazu finden Sie unten:

Formular: Antrag auf Befreiung/Reduktion der Fortbildungspflicht

Bei Fragen zu Formapsy finden Sie die Kontakte auf dieser Seite.