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Wie erhalte ich einen FSP-Titel?
Wer einen vom Bund akkreditierten Weiterbildungsgang in Psychotherapie absolviert, kann einen eidgenössischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie erlangen. Dieser wird direkt von der für den Weiterbildungsgang zuständigen Organisation ausgestellt. Auch Personen, die über einen von der eidgenössischen Psychologieberufekommission (PsyKo) als gleichwertig anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie verfügen, können sich als «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut» bezeichnen.
Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut:innen, welche Mitglied der FSP sind, können sich auf Antrag hin als «Fachpsychologin für Psychotherapie FSP» oder «Fachpsychologe für Psychotherapie FSP» bezeichnen. Dafür müssen sie das entsprechende Formular ausfüllen und mit den erforderlichen Anhängen einsenden.